Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Fahrzeugüberführungen und damit verbundene Leistungen zwischen Dean Schönenberger, handelnd als Einzelunternehmer unter „Easy Trans“, Fabrikstr. 25, 72669 Unterensingen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmenverträge mit Geschäftskunden, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer überführt das Fahrzeug des Auftraggebers „auf eigener Achse“, d. h. ein Fahrer fährt das Fahrzeug vom vereinbarten Abhol- zum vereinbarten Zielort. Ein Transport auf einem Lastwagen oder Anhänger ist nicht geschuldet.
  2. Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Fahrer mit gültiger, für das Fahrzeug erforderlicher Fahrerlaubnis ein. Er ist berechtigt, zur Durchführung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  3. Die An- und Rückreise des Fahrers erfolgt in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln; die Kosten hierfür sind im vereinbarten Preis enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Der Leistungsumfang im Einzelnen, einschließlich gebuchter Zusatzleistungen (z. B. Überführungskennzeichen, Reinigung, Express-Abholung) und des Versicherungsschutzes, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website und die Ergebnisse des Preisrechners sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
  2. Auf eine Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Auftraggebers in Textform bestätigt.
  3. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert; das Angebot und diese AGB erhält der Auftraggeber in Textform.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist oder mit Zustimmung des Berechtigten handelt.
  2. Das Fahrzeug muss sich bei Abholung in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Insbesondere muss es – sofern nicht Überführungskennzeichen über den Auftragnehmer gebucht sind – zugelassen und haftpflichtversichert sein, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen und mit einer den Witterungsverhältnissen entsprechenden Bereifung (§ 2 Abs. 3a StVO) ausgestattet sein.
  3. Der Auftraggeber übergibt bzw. stellt am Abholort bereit: Fahrzeugschlüssel, Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. die für Überführungskennzeichen erforderlichen Unterlagen), bei Elektrofahrzeugen ggf. Ladekarte und Ladekabel.
  4. Das Fahrzeug ist mit ausreichend Kraftstoff bzw. Ladung für mindestens 50 km zu übergeben. Weitere während der Fahrt erforderliche Kraftstoff- oder Ladekosten trägt der Auftraggeber gegen Beleg.
  5. Im Fahrzeug dürfen sich keine Ladung, Wertgegenstände oder persönlichen Gegenstände befinden. Für dennoch zurückgelassene Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer vor Fahrtantritt alle ihm bekannten Mängel, Besonderheiten (z. B. Warnmeldungen, Bedienhinweise, Fahrassistenzsysteme) und Einschränkungen des Fahrzeugs mit.
  7. Der Auftraggeber stellt sicher, dass zu den vereinbarten Zeiten am Abhol- und Zielort eine berechtigte Person zur Übergabe bzw. Annahme anwesend ist.

§ 5 Durchführung, Termine und Wartezeiten

  1. Vereinbarte Abhol- und Übergabezeiten sind verbindlich, soweit sie in Textform bestätigt wurden. Verzögerungen durch Verkehrslage, Witterung, Störungen im öffentlichen Verkehr, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten; er informiert den Auftraggeber unverzüglich.
  2. Ist das Fahrzeug bei Abholung nicht verkehrs- oder betriebssicher, fehlen erforderliche Unterlagen oder ist am Abholort niemand anwesend, ist der Fahrer berechtigt, die Fahrt nicht anzutreten. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall die Vergütung nach § 8 Abs. 2 verlangen.
  3. Wartezeiten bei Abholung oder Übergabe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind bis zu 30 Minuten kostenfrei. Darüber hinaus können sie nach dem im Angebot genannten Satz berechnet werden.
  4. Tritt während der Fahrt ein technischer Defekt auf, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen (z. B. Pannenhilfe, Werkstatt) mit ihm ab. Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen und Reparaturen trägt der Auftraggeber, sofern der Defekt nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

§ 6 Übergabe und Protokoll

  1. Bei Abholung und Übergabe wird der Zustand des Fahrzeugs in einem Übergabeprotokoll mit Fotos dokumentiert und von beiden Seiten bestätigt.
  2. Sichtbare Schäden sind bei der Übergabe im Protokoll zu vermerken. Unternehmer müssen bei Übergabe nicht erkennbare Schäden innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe in Textform anzeigen; andernfalls gilt das Fahrzeug als in dem protokollierten Zustand übergeben. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 7 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
  2. Nicht im Preis enthalten und vom Auftraggeber gegen Beleg zu erstatten sind, soweit nicht anders vereinbart: Kraftstoff bzw. Ladestrom über die in § 4 Abs. 4 genannte Menge hinaus, Maut- und Vignettengebühren, Fähr- und Parkgebühren.
  3. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer kann bei Verbrauchern und bei Neukunden eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart ist.

§ 8 Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei stornieren.
  2. Bei einer späteren Stornierung oder wenn die Fahrt aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann (§ 5 Abs. 2), kann der Auftragnehmer eine pauschale Entschädigung verlangen: bei Stornierung weniger als 48 Stunden vorher 30 %, weniger als 24 Stunden vorher oder nach Anreise des Fahrers 60 % des vereinbarten Preises sowie bereits angefallene Reisekosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 11) bleibt unberührt.

§ 9 Haftung und Versicherung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf bei Übergabe vorhandene Mängel, Verschleiß oder technische Defekte des Fahrzeugs zurückzuführen sind, die er nicht zu vertreten hat, sowie für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers.
  4. Für Schäden Dritter, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, tritt vorrangig die Kfz-Haftpflichtversicherung des überführten Fahrzeugs ein, bei Fahrten mit Überführungskennzeichen die hierfür abgeschlossene Versicherung. Den Umfang des darüber hinaus vom Auftragnehmer bereitgestellten Versicherungsschutzes für Schäden am überführten Fahrzeug nennt das Angebot.
  5. Verwarnungs- und Bußgelder, die auf ein Fehlverhalten des Fahrers zurückgehen, trägt der Auftragnehmer. Bußgelder und Kosten, die auf den Zustand des Fahrzeugs oder auf Angaben des Auftraggebers zurückgehen (z. B. defekte Beleuchtung, abgelaufene Hauptuntersuchung, unzulässige Bereifung), trägt der Auftraggeber.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Unternehmer

  1. Sonderkonditionen, Mengenrabatte und Rahmenverträge werden individuell vereinbart.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.